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Wohlfahrtsfonds

Unser Wohlfahrtsfonds 2017-2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Dr. Hans Georg Mustafa über das wirtschaftlich solide und zukunftsorientierte Versorgungswerk für die Salzburger Ärzteschaft.

Vorwort von Dr. Hans Georg Mustafa

Nach der Kammerwahl im Frühjahr 2017 wurde ich im Mai dieses Jahres zum zweiten Mal zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses gewählt. Auch meine Stellvertreter, Dr. Otto Straßl und Dr. Walter Keidel, wurden bestätigt.

Während in der Vorperiode 2012-2016 zwischen den Fraktionen noch großes Misstrauen herrschte, konnte mittlerweile ein harmonisches Miteinander hergestellt werden – alles im Sinne eines wirtschaftlich soliden und zukunftsorientierten Versorgungswerkes für die Salzburger Ärzteschaft. So war es auch möglich entscheidende Änderungen der Satzung und Beitragsordnung vorzunehmen. Selbstverständlich stets begründet durch eine gesunde Gebarung.

Als wesentliche Schritte erachte ich speziell:

  • Einheitlicher Pensionsantritt ab dem 65. Lebensjahr möglich (Artikel im med.ium Jänner 2018)
  • Abschaffung von Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung (med.ium Dezember 2020)
  • Periodische versicherungsmathematische Gutachten
  • Ausbau der Gewinnreserve 
  • Stärkung der Aktienquote

Die nachfolgende Zusammenfassung soll Ihnen die wichtigsten Eckpunkte näher bringen, die unseren Wohlfahrtsfonds von 2017 bis 2021 geprägt haben.

Versicherungsmathematische Gutachten

Bereits seit 2013 werden Frau DI Beatrix Griesmeier und Frau DI Lisa Bachmann, beide Mitglieder der AVÖ (Aktuarvereinigung Österreichs), wiederkehrend beauftragt, um die Liquidität des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg zu überprüfen. Dabei wird auch stets bis zu 70 Jahre langfristig in die Zukunft geblickt.

In der zurückliegenden Periode wurden folgende Gutachten eingeholt:

In einem Umlageverfahren (in der Grundleistung) stellt ein Kapitalstock eine Reserve dar, die dazu dient, Zeiten mit demografisch kritischen Entwicklungen zu überbrücken. Auch im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg ist dieser Kapitalstock notwendig. Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg war in Österreich der erste, der eine Harmonisierung bei den Pensionsantrittsvoraussetzungen herbeiführte. Seit 2018 ist für jedes Mitglied der Pensionsantritt zur Altersversorgung mit dem 65. Lebensjahr möglich; Kassenverträge oder Dienstverhältnisse sind nicht hinderlich. Grundlage für diese Entscheidung war ein positives Gutachten im Herbst 2017, welches bestätigte, dass der Wohlfahrtsfonds auch bei einer allgemeinen Pensionsmöglichkeit ab dem 65. Lebensjahr liquide ist und bleibt.

Eine ganz entscheidende Größe in einem Umlageverfahren ist jene des Valorisierungsverhältnisses: in welchem Ausmaß werden die Beiträge erhöht und in welchem Ausmaß die Leistungen.

In Absprache mit den beiden Aktuarinnen wurde bereits 2014 ein Grundsatzbeschluss gefasst, wonach dieses Verhältnis 2:1 betragen sollte. Alle Gutachten zum Umlageverfahren bestätigen dies weiterhin.

Valorisierungen in den Jahren 2017-2021
 

Jahr     Valorisierung Anwartschaft (Richtwert bzw. Beitrag) Grundleistung Valorisierung Pension Grundleistung
2017 1,00 % 0,50 %
2018 2,00 % 1,00 %
2019 2,00 % 1,00 %
2020 2,00 % 1,00%
2021 2,00 % 1,00 %

Tabelle 1: Valorisierungen Beiträge vs. Leistungen (Umlageverfahren)

In den vergangenen fünf Jahren wurde dieses Valorisierungsverhältnis eingehalten. Darüber hinaus trug auch ein positiver Veranlagungserfolg (siehe folgend) über all die Jahre dazu bei, dass das Eigenkapital gesteigert werden konnte.

Wie die o.a. Abbildung 1 veranschaulicht, ist in den letzten Jahren das Vermögen der Grundleistung sukzessive angewachsen und dient somit als Reserve für die nächsten Jahre, um demografisch kritische Phasen überbrücken zu können, wie es auch Frau DI Beatrix Griesmeier beschrieben hat. Aus diesem Vermögen wird auch die Zusatzleistung-Alt ausfinanziert. Die nachfolgende Abbildung 2 zeigt, dass die diesbezüglichen Leistungen kontinuierlich abnehmen, da grundsätzlich keine Neuzutritte zu dieser Leistungsart erfolgen können.

In der aktuellsten Prognose nimmt das Vermögen sukzessive ab. Dies ist jedoch nicht problematisch, da es genau für diesen Zweck geschaffen wurde. Auch wurde diese Prognose bereits unter konservativen Gesichtspunkten erstellt. Beitragszahlungen wurden nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 80 Prozent ersetzt. Langfristig bestätigen diese Berechnungen der beiden Aktuarinnen die ausreichende Liquidität des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg.

Neben Aktuaren hat in der Vergangenheit auch stets Herr Prof. Leo W. Chini den Fonds wirtschaftlich beraten. Nach dem unerwarteten Tod des Professors wurde Herr DI Georg Daurer als ständiger externer Berater des Wohlfahrtsfonds bestimmt.

DI Georg Daurer

Nach seinem Studium der Technischen- bzw. Versicherungsmathematik hat er die EDV-Abteilung bei der Arithmetica GmbH geleitet bevor er 1997 in die BONUS Gruppe gewechselt ist.

Georg Daurer ist Vorstand der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft, der BONUS Vorsorgekasse AG und der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG. Diese Unternehmensgruppe ist Spezialistin für Betriebliche Altersvorsorge. Zu seinen Verantwortungsbereichen zählen: Rechnungswesen, Risikomanagement, Aktuariat, Interne Revision und Business Change IT und die HR.

Er ist Experte in der betrieblichen Altersvorsorge und hat umfassende Erfahrung in der Betreuung von Wohlfahrtsfonds. Seine Kenntnisse reichen von der aktuariellen Bewertung von Vorsorgeeinrichtungen, über Prozesse und IT-Systeme bis zu Veranlagungsfragen abgestimmt auf die Risikotragfähigkeit eines Wohlfahrtsfonds.

„Den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg ist finanziell gut ausgestattet. Der bereits eingeschlagene Weg der risikoadäquaten Veranlagung in Aktien und  Alternatives muss weiterhin verfolgt werden.“
(DI Georg Daurer)

Neben der Grundleistung wurde von den beiden Aktuarinnen auch das kapitalgedeckte Verfahren der Zusatzleistung-Neu untersucht.

Mit dem Verrentungsfaktor wird bei Pensionsantritt die Leistung exakt so kalkuliert, dass der Barwert aller zukünftigen Zahlungen mit dem Kapitalstand zum Pensionsantritt übereinstimmt. Somit liegt kein aktuarisches Risiko in der Phase bis zum Leistungsbeginn vor, da nur das vorhandene Kapital in eine lebenslängliche Pension umgewandelt wird.

Es galt zu überprüfen, ob die verbleibende Vermögenssumme ausreicht, um alle zukünftigen noch anfallenden Leistungen der bereits bestehenden Leistungsempfänger zu bedienen.

  • Die Überprüfung hat ergeben, dass auch die Zusatzleistung-Neu hinreichend finanziert ist.
  • Seit 2018 kam es zu einer Sterblichkeitsverbesserung („Langlebigkeit“) und daraus folgend zu einem gestiegenen Finanzierungsbedarf, der durch das Vermögen gedeckt ist.
  • Die Wertanpassung der Zusatzleistung-Neu ist exakt geregelt (Satzung § 28 Abs. 3). Bei exakter Erfüllung dieser Prämisse wird die Zusatzleistung-Neu in keine Schieflage geraten können.
  • Per August 2016 wurde der innewohnende Rechenzins von 3,5 Prozent auf 2,5 Prozent abgesenkt. Unter Einhaltung der o.a. Wertanpassung bedeutet dies, dass geringere bzw. höhere Veranlagungsüberschüsse zu einer jährlichen Anpassung führen (so bedingt beispielsweise ein Überschuss von 3,5 Prozent,  dass Pensionsbezieher vor August 2016 keine Erhöhung erhalten, jene die mit 2,5 Prozent berechnet wurden werden mit 1 Prozent erhöht. Im umgekehrten Fall kommt es satzungskonform zu Kürzungen).

DI Daurer: „ Die Zusatzleistung-Neu ist als beitragsorientiertes Versorgungssystem konzipiert. Damit hat die jährliche Wertanpassung der laufenden Pensionen große Bedeutung. Diese Wertanpassung kann langfristig nur auf Basis der erzielten Veranlagungserträge erfolgen.“

Die Differenz zwischen der Bilanzsumme und der Deckungsrückstellung ist jener Anteil, mit dem die positive Gewinnreserve gebildet wird.

2020 veranschaulicht, warum diese Gewinnreserve von großer Wichtigkeit ist. In kritischen Veranlagungsjahren müssten – ohne entsprechende Reserve – ständig die Pensionen angepasst werden. Durch die Auflösung bzw. Entnahme im Bilanzjahr 2020 konnte zumindest noch ein Erfolg von 2,5 Prozent festgestellt werden. Bilanziell führen Auflösungen der Gewinnreserve zu Einnahmen, die den Veranlagungsüberschuss stabilisieren sollen.

Marktbewertung: aufgrund von Börsenkursen resultierende Ergebnissen.
HTM Bewertung: Das Held-to-Maturity Prinzip regelt, dass bei Schuldverschreibungen zwischenzeitliche Kursveränderungen nicht berücksichtigt werden und der Preis zur Endfälligkeit hin dem Tilgungskurs von 100 Prozent zugeschrieben wird. Dies führt zu einer Glättung der Erträge. Auf die Gesamtlaufzeit einer Schuldverschreibung hin gesehen führen natürlich beide Bewertungsweisen zum selben Erfolg. Die Bilanzen für die Grund- und Zusatzleistungen berücksichtigen für Schuldverschreibungen das HTM Prinzip und somit sind diese Zahlen maßgeblich für die Feststellung des Veranlagungsüberschusses.
Die letzten fünf Jahre veranschaulichen deutlich, dass die HTM Bewertung deutlich weniger Schwankung verursacht.

Ebenso dem Kapitaldeckungsverfahren wurden die Beiträge der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenen-Unterstützung zugeordnet. Mit Stichtag 31.12.2020 entfielen die Beitragspflicht und der Leistungsanspruch für Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung. Die erweiterte Herbstvollversammlung 2015 beschloss diese Abschaffung. Zwischen 2016 und 2020 wurden die Leistungsansprüche, im Rahmen einer Übergangsbestimmung, sukzessive gekürzt.

Natürlich waren die einbezahlten Beiträge auf den beiden Konten nicht verloren. Nach Abschaffung des Leistungsanspruches wurden die auf dem Individualkonto verbuchten und verzinsten Beiträge bei Leistungsempfängern (Versorgten) Anfang 2021 als Einmalabfindung ausbezahlt.

Bei aktiven Mitgliedern verbleibt das Geld am Konto, wird weiterhin verzinst. Bei Pensionsantritt werden diese Kontostände dem Zusatzleistung-Neu Konto zugerechnet. Somit erhöhen diese Beiträge die zukünftigen Pensionen.

Vermögen des Wohlfahrtsfonds

Wie aus o.a. Abbildung ersichtlich wird, ist der Großteil des Vermögens in Anleihen – und somit in sichere Veranlagungsformen – investiert. Ergänzt wird die Allokation durch einen Immobilienteil und durch eine Aktienquote sowie Alternative Invesments wie beispielsweise Private Equity und Infrastruktur-Investments. Der SparTrust Asset Allokation wurde von einem gemischten Fonds zu einem reinen Aktienfonds umgestellt. Allerdings wirken hier weiterhin Absicherungsinstrumente wie Protective Puts und Covered Calls um Verluste zu limitieren.  Insgesamt wurde der Anteil an risikobehafteten Veranlagungsformen erhöht. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dann alleinig mit Schuldverschreibungen, Bankguthaben und Termingeldern keine bzw. nur eine verschwindend geringe Rendite erzielt werden kann. Überschüsse von 2 Prozent bis 3 Prozent alleinig mit diesen Instrumenten sind nicht mehr realistisch.

Das Marktumfeld

In den Jahren 2017-2021 zeigte sich ein volatiler, im Trend positiver Aktienmarkt. Deutliche Unterschiede gab es zwischen den Regionen USA und Europa.

In der abgelaufenen Periode gab es nur zwei kurze Abschnitte in denen Staatsanleihen eine positive Rendite aufwiesen. Cash-Veranlagungen, die durch die Rendite des 3-Monats-Euribors, dargestellt werden waren bzw. sind dauerhaft negativ.

Die Jahre im Detail

2017

Gleich zu Anfang des Jahres irritierte der neu gewählte US Präsident Donald Trump die Finanzmärkte, indem er die „America First“-Strategie ausrief. Dieser starke Protektionismus wäre grundsätzlich negativ für die internationalen Finanzmärkte. Die USA kündigten überdies den Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen an, die Beziehung zum großen Konkurrenten China bekam deutliche Risse. Gegen Ende seines ersten Amtsjahres gelang Trump die lang ersehnte Steuerreform. Der US Aktienmarktindex S&P 500 stieg im Verlauf des Jahres um rund 20 Prozent und blieb somit von den kritischen Rahmenbedingungen unbeeindruckt.

Die Entwicklung in Europa war etwas schaumgebremster. Hier gab es immer wieder Rückschläge – auch durch die anhaltende Brexit-Debatte ausgelöst. Während es in Frankreich zu einem Wechsel kam und Emanuel Macron die Präsidentschaftswahlen gewann, blieb in Deutschland alles beim Alten. Die Ära der Kanzlerin Merkel wurde verlängert.

Der Aufstieg Chinas wurde durch die Schwäche Europas und dem augenscheinlichem Unvermögen des Westens einheitliche Regeln zu etablieren beflügelt.

Im Wohlfahrtsfonds bestätigte das Gutachten über das Umlagefahren die gesunde und stabile Gebarung. In der Zusatzleistung-Neu begann man die Zinshäuser in Salzburg (Franz-Gruber-Straße, Pezoltgasse und Glaserstraße) umfassend zu sanieren. Diese Sanierungen erfolgen sukzessive ohne lang andauernde Leerstände. Die ursprünglich geplanten und budgetierten Kosten konnten bislang eingehalten und sogar leicht unterschritten werden.

2018

Für Kapitalanleger war 2018 ein äußert schwieriges Jahr. Aktien wiesen rund um den Globus eine negative Entwicklung auf. Doch auch mit Alternativen Anlageinstrumenten und Schuldverschreibungen war 2018 am Finanzmarkt nichts zu holen. Präsident Trump brach einen Handelsstreit mit China vom Zaun. Dieser entwickelte sich zu einem beidseitigem offenen Schlagabtausch mit negativen Implikationen für die Börsen.

In Europa führten die Budgetverhandlungen mit Italien sowie das Dauerthema Brexit für Spannungen. Insgesamt folgte auf das positive Vorjahr eine in allen Bereichen negative Veranlagungsperiode.

2019

Auf das negative Jahr 2018 folgte nun wieder ein stark positives Jahr. Nur Asien blieb etwas hinter dem Weltindex zurück.  Bereits in den ersten Wochen des Jahres profitierten Anleger von steigenden Aktienkursen. Die Notenbanken sorgten für eine anhaltende Unterstützung der Finanzmärkte.

Obwohl die Realdaten nicht überschwänglich positiv waren, konnte die Entwicklung nicht gebremst werden. So ließen die Konjunkturdaten nach. Brexit und der Konflikt zwischen USA und China waren weiterhin ungelöst.

Es scheint zu einer Entkoppelung zwischen Realwirtschaft und Finanzmarkt gekommen zu sein. Einerseits durch die oben erwähnte Geldpolitik, anderseits durch die fehlenden Alternativen. Die Zinspolitik blieb weiterhin restriktiv mit tiefen und negativen Zinsniveaus.

Gegen Ende des Jahres erlangte die Partei von Boris Johnson in GB eine Mehrheit und der endgültige Ausstieg aus der EU wurde per 31.1.2020 besiegelt.

Im Februar erwarb der Wohlfahrtsfonds ein Schuldscheindarlehen der Best-in-Parking-Holding (Betreib von Garagen) mit einem Zins von 4 Prozent. Die Beteiligung an der Spängler IQAM GmbH wurde aufgestockt, da der bisherige Mitgesellschafter Porsche AG seine Anteile aliquot an die Altgesellschafter verkaufte. Die Umwandlung des Investmentfonds „SparTrust Asset-Allokation“ in einen reinen Aktienfonds mit Absicherungsmechanismen wurde ebenso 2019 beschlossen.

Am 31. Dezember 2019 um 10.31 Uhr wurde von der dpa (Deutsche Presseagentur) folgende Meldung veröffentlicht:

„Eine mysteriöse Lungenkrankheit ist in der zentralchinesischen Metropole Wuhan ausgebrochen. Bislang seien 27 Erkrankte identifiziert worden, berichtete die Gesundheitskommission der Stadt am Dienstag. Gerüchten im Internet, es könnte sich um einen neuen Ausbruch der Lungenseuche Sars handeln, trat die ,Volkszeitung' entgegen. Das Parteiorgan zitierte Experten, dass die Ursache gegenwärtig noch unklar sei."

2020

Im ersten Quartal 2020 war der Ausbruch der Pandemie dafür verantwortlich, dass die Aktienbörsen auf Talfahrt geschickt wurden. Am Tiefststand notierte der MSCI World rund 34 Prozent unter dem Jahresultimo des Vorjahres. Einerseits erfolgte die Umwandlung unseres Fonds in einen reinen Aktienfonds zum einem denkbar ungünstigem Zeitpunkt, anderseits zeigte sich bereits in den ersten Monaten die Sinnhaftigkeit von Absicherungen, da der Fonds nur rund halb so stark nachgab. Auf Jahressicht gesehen waren die Rückschläge aufgrund Covid bald wettgemacht – sowohl an den Börsen als auch in der Veranlagung des Wohlfahrtsfonds.

Neben der Pandemie geriet vieles in den Hintergrund: so einigten sich die EU und GB hinsichtlich eines Handelsabkommens zur Regelung des Brexits. Donald Trump beendete seinen Widerstand gegen ein Konjunkturpaket, welches auch die Folgen der Pandemie bekämpfen sollten.

Im September 2020 verkauften alle verbliebenen Altgesellschafter (Bankhaus Spängler, Wüstenrot und der Wohlfahrtsfonds) die gesamten Anteile der IQAM GmbH an die DEKA Bank.

2021

Das abgelaufene Jahr war das dritte Jahr in Folge in dem die wichtigsten Börsenregionen (USA, Europa, Asien) in Folge mit einem Plus von mehr als 10 Prozent aus dem Markt gingen. Einzige Ausnahme dabei: Europa im Jahr 2020. An den Rentenmärkten kam es zu Kursrückgängen.

Im Jänner wurde Joe Biden zum 46. Präsidenten der USA vereidigt. Die Märkte reagierten vorsichtig positiv, da eine Entspannung des Konfliktes mit China erwartet wurde. Auch andere Extrempositionen – wie beispielsweise der Ausstieg aus dem Klimaabkommen – erschienen unter Biden wieder korrigiert zu werden.

In der größten Volkswirtschaft der Eurozone – der Bundesrepublik Deutschland – führten die Wahlen im Herbst zu einem Wechsel und die Ampelkoalition übernahm gegen Jahresende unter dem sozialdemokratischen Kanzler Olaf Scholz die Regierungsagenden.

Die Vermögensverwalter forcierten 2021 den Ausbau der alternativen Investments. Im Sommer wurde der Verkauf des Zinshauses in der Franz-Gruber-Straße abgewickelt. Die beiden Gutachten für die Grund- bzw. die Zusatzleistung im Herbst bescheinigten sowohl dem Umlageverfahren als auch dem Kapitaldeckungsverfahren eine gesunde Gebarung.