Lehrpraxis neu Allgemeinmedizin

Informationen zu den Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung zur Allgemeinmedizin.

Finanzierung und Förderung der verpflichtenden Lehrpraxis-Ausbildung in Allgemeinmedizin

Die Absolvierung der Lehrpraxis (sechs Monate im Gebiet Allgemeinmedizin) ist verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2015 (neues Ausbildungssystem). Die Absolvierung der sechsmonatigen Lehrpraxis hat am Ende der Ausbildung nach Absolvierung der neunmonatigen Basisausbildung und des 27-monatigen Spitals-Curriculums stattzufinden.

Die Lehrpraxis-Ausbildung kann nur in einer Lehr(gruppen)praxis erfolgen, die auf Grundlage eines Bescheides der Österreichischen Ärztekammer dafür (nach ÄAO 2015) anerkannt worden ist. Interessenten, die noch keine LP-Bewilligung beantragt haben, sollen dies umgehend nachholen. Auf unserer Website finden Sie alle Infos zur Antragstellung zur Lehrpraxis.

Weiters müssen LP-Inhaber einen Einzelvertrag mit der SGKK (bzw. den Kassen) auf Basis des Bundesgesamtvertrages und der Ländervereinbarung der KNÄ mit den Kassen (und dem Land) abschließen. Die Ländervereinbarung wird gerade finalisiert und dazu noch eine gesonderte Information (Rundschreiben) erfolgen.

Die Förderung erfolgt im Salzburger Modell nur, wenn der/ die auszubildende Arzt/Ärztin weiter in einer als Ausbildungsstätte für Allgemeinmedizin anerkannten Krankenanstalt angestellt bleibt und für den Umfang der Lehrpraxisausbildung an die Lehr(gruppen)praxis dienstzugeteilt wird.

Während der Lehrpraxis wird das Gehalt des Ausbildungsarztes von der zuteilenden Ausbildungsstätte (Krankenhaus/Dienstgeber) weiter bezahlt. Jedenfalls für 30 Wochenstunden Lehrpraxis aliquot. In den meisten Fällen wird darüber hinaus mit dem Krankenhaus die Absolvierung der restlichen zehn Wochenstunden (d.h. auf Vollzeit 40h) im Rahmen der Normalarbeitszeit bzw. im Rahmen von Nachtdiensten vereinbart. Grundlage ist die Dienstzuteilungsvereinbarung zwischen Krankenhaus, Lehrpraxisinhaber und Ausbildungsarzt/Ärztin.

Der Umfang der Förderung (= Finanzierung des Gehaltes) bezieht sich auf ein Stundenausmaß von 30 Stunden pro Woche. Als Bemessungsgrundlage wird das aktuelle Gehalt des Ausbildungsarztes im Krankenhaus bei Dienstzuteilung (Grundgehalt und alle fixen Gehaltsbestandteile sowie Lohnnebenkosten) herangezogen. Die Kosten für die Finanzierung der Lehrpraxiszeit werden von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Ärzteschaft getragen.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 4 Ärztegesetz sowie ÄAO 2015 und KEF-RZ-VO.

Mehr Informationen zu den Ausbildungsinhalten Allgemeinmedizin neu sowie Rasterzeugnissen

 

Fragen und Antworten zur Lehrpraxis
 

1. Wer muss eine Lehrpraxis absolvieren und wie lange dauert diese Zeit?

Alle Ausbildungsärztinnen und -ärzte der Allgemeinmedizin (nach ÄAO 2015) am Ende der Ausbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin in der Dauer von sechs Monaten.

Das Vorliegen der Voraussetzung „Ende der Ausbildung“ ist von der Ärztekammer bei Antragstellung durch die Ausbildungsstätte sechs Monate vor geplantem Beginn zu prüfen. Bis dahin müssen der Abschluss der neunmonatigen Basisausbildung und von zumindest 21 Monaten Spitalsturnus durch Rasterzeugnisse von der Ausbildungsärztin/dem Ausbildungsarzt nachgewiesen werden können.

Ausbildungsärztinnen und -ärzte nach der „alten“ Ausbildungsordnung (ÄAO 2006), die ebenfalls noch eine geförderte (= finanzierte) Lehrpraxis absolvieren möchten, können dies durch den (zu beantragenden) Umstieg in die ÄAO 2015 ermöglichen. Hier finden Sie alle Infos für den Umstieg und Anrechnung.
 

2. Wie komme ich als Ausbildungsarzt/Ausbildungsärztin zu einer Lehrpraxisstelle?

Die Ausbildungsärztin/der Ausbildungsarzt (= Lehrpraktikant/ in) bewirbt sich zeitgerecht bei einem Lehrpraxisinhaber um eine Lehrpraxisstelle, um allfällige Stehzeiten zwischen abgeschlossenem Curriculum im Krankenhaus und dem Beginn der Lehrpraxis zu vermeiden.

Der Lehrpraxisinhaber und die/der Lehrpraktikant/in können sich eigenverantwortlich um das Zustandekommen bemühen. Auf der Homepage der Ärztekammer für Salzburg ist ein Verzeichnis über alle bewilligten Lehrpraxen abrufbar oder im Ausbildungsstätten-Verzeichnis der ÖÄK.

Das Lehrpraxisreferat der Ärztekammer für Salzburg ist gerne bei der Vermittlung einer Lehrpraxisstelle behilflich. Wenden Sie sich dazu an:

  • Frau Dr. Johanna DOLCIC, E-Mail: johanna.dolcic@gmail.com oder
  • Frau Andrea GRUBINGER, E-Mail: grubinger@aeksbg.at oder Telefon: +43 662 871327-127

Die Antragstellung für die Förderung (=Finanzierung) der konkreten Lehrpraxis erfolgt durch die jeweilige Ausbildungsstätte (Krankenhaus/Dienstgeber) bei der Ärztekammer für Salzburg rechtzeitig 6 Monate vor dem geplanten Beginn. Nach Prüfung der Voraussetzungen leitet die Ärztekammer für Salzburg den Antrag an das Amt der Salzburger Landesregierung (Abt. 9 Gesundheitswesen) weiter.
 

3. Was sind die Qualitätsmerkmale des Salzburger Modells Allgemeinmedizin?

+ Mentoren-Programm

Für alle Ausbildungsärzte und Ausbildungsärztinnen, die ihre Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (AM) ab Jänner 2019 beginnen, ist bereits zu Beginn der AM-Ausbildung die Vermittlung (Zuweisung) eines LP-Inhabers geplant, der von da an auch als Mentor fungieren soll und den Ausbildungsarzt/die Ausbildungsärztin während des gesamten Curriculums begleitet (sog. Mentoren-Programm). Demnach sind pro allgemeinmedizinischem Lehr-Arzt meist zwei bis drei Turnusärzte für die Mentoren-Treffen vorgesehen. In diesen Treffen wird u.a. über Patientenfälle sowie deren Lösungsansätze aus allgemeinmedizinischer und intramuraler Sicht diskutiert und allfällige Fragen der Jungkollegen an den erfahrenen Allgemeinmediziner geklärt. Es hat sich im Pilotprojekt gezeigt, dass dieses frühzeitige Kennenlernen zusätzlich zum edukativen Effekt des Mentorings ein frühes Sensorium für das nachhaltige Zusammenstimmen von Lehrpraxisleiter und Turnusarzt ist. Somit ist in Fällen von persönlichen Dissonanzen schon vor Antritt der Lehrpraxiszeit ein Wechsel des Lehrarztes möglich. Pro Jahr sind acht Mentoren-Treqen pro Lehr-Arzt vorgesehen.

+ Begleitlehrgang Ausbildung für Allgemeinmedizin der PMU

Die PMU Salzburg, Institut für Allgemeinmedizin, Univ. Prof. Dr. Flamm, hat gemeinsam mit dem LP-Referat einen Begleitlehrgang entwickelt, an dem die Ausbildungsärzte verpflichtend teilnehmen und insgesamt 18 Module absolvieren. Neben grundsätzlichen Inhalten zum Fachbereich Allgemeinmedizin werden spezifische klinische Inhalte, Selbsterfahrung, EbM und der Weg in die eigene Praxis vermittelt. Die Dienstgeber stellen die Ausbildungsärzte dafür im Rahmen der Fortbildungsurlaubstage frei. Der Lehrgang wird vom Land Salzburg und der SGKK finanziert.
 

4. Wie sieht die dienstrechtliche Gestaltung aus?

In Salzburg erfolgt die Abwicklung über den Dienstgeber, d.h. die Ausbildungsärztin/der Ausbildungsarzt wird im Rahmen ihres/seines Dienstverhältnisses zum Krankenhaus einer Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich dienstzugeteilt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass sich der Turnusarzt (Lehrpraktikant) eigenverantwortlich um eine Lehrpraxisstelle bewerben muss.

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten werden in einer unterschriebenen Vereinbarung zw. Dienstgeber, Lehr(gruppen)praxisinhaber und Ausbildungsärztin /-arzt festgelegt.


Kommentar

Die gelungene Etablierung der Lehrpraxis AM neu ist für Österreich ganz wesentlich in Salzburg entworfen worden. Durch die Expertise, die wir mit unseren Umsetzungspartnern, der SAGAM, dem PMU-Institut für AM und mit der Unterstützung durch das Land Salzburg, die SGKK und die Direktionen der Krankenhäuser im SIA-Projekt seit 2012 erworben haben, konnten wir für eine möglichst unbürokratische und euziente Lehrpraxisetablierung sorgen.

Die Salzburger Ausbildung für Allgemeinmedizin bietet neben der Lehrpraxis jedoch darüber hinaus als Alleinstellungsmerkmal ein ausbildungsbegleitendes, strukturiertes Seminarprogramm und die Mentorenschaft durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte. Auf dem sehr langen und oft mühsamen Weg, die Ausbildung zur Allgemeinmedizin als Fach an internationale Standards heranzuführen, sind diese Neuerungen durchaus als Meilenstein zu bezeichnen.


5. Welche finanzielle Abgeltung (Entgelt) gibt es während der Lehrpraxiszeit?
 

Durch die Dienstzuteilung tritt in der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung (z.B. persönliche Gehaltseinstufung) der Ausbildungsärztin/des Ausbildungsarztes – mit Ausnahme einer allfälligen auf das tatsächliche Beschäftigungsausmaß angepassten aliquoten Entlohnung – keine Änderung ein. Das Dienstverhältnis bleibt aufrecht, das Beschäftigungsausmaß wird allenfalls auf das für Lehrpraxen gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsausmaß von max. 30 Wochenstunden angepasst oder die Ableistung der restlichen zehn Wochenstunden im Krankenhaus (einschließlich etwaiger Mehrdienstleistungen) vereinbart.

Für die Zeit der Lehrpraxis wird zwischen dem Krankenhaus und dem Lehrpraktikanten eine gesonderte befristete vertragliche Vereinbarung getroffen.
 

6. Kann ich während der Lehrpraxiszeit auch im Krankenhaus arbeiten?
 

Dienstgeber und Lehrpraktikant/in sollen vereinbaren, dass die/der Lehrpraktikant/in während der Dienstzuteilung weiterhin auch beim Dienstgeber tätig ist, z. B. zur Ableistung von Normalarbeitszeit, Leistung von Nachtdiensten, etc. Allfällige Überstunden sind gesondert von jener Stelle abzugelten, welche die Überstunden angeordnet hat. Auf die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist jedenfalls zu achten.
 

7. Welche Pflichten/Rechte habe ich als Lehrpraktikantin/ Lehrpraktikant?
 

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind in der jeweiligen Dienstzuteilungsvereinbarung geregelt, z.B. Urlaubs- oder Krankenstandmeldung und dgl.
 

8. Wohin kann ich mich bei Fragen zur Lehrpraxis wenden?
 

  • Ansprechperson in der Ausbildungsstätte: jeweils die Ärztliche Direktion
  • Ansprechpersonen in der Ärztekammer für Salzburg:
    • Andrea GRUBINGER, Telefon: +43 662 871327-127, E-Mail: grubinger@aeksbg.at oder
    • Dr. Johannes Barth, Telefon: +43 662 871327-0, E-Mail: barth@aeksbg.at

Weiterführende Unterlagen zur Ausbildung in der Lehrpraxis finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen: