KFA Salzburg

Die Honorartarifumstellung der Krankenfürsorgeanstalt Salzburg ab 1.7.2021.

"Als langjähriger Partner ist es uns eine große Freude, den Verantwortlichen der KFA zum 100-jährigen Jubiläum zu gratulieren und uns für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Auch in schwierigen Zeiten, in welchen die Ressourcen im Gesundheitsbereich knapper werden, war die KFA bisher ein verlässlicher Partner, bei welchem das langfristige Wohl seiner Versicherten immer Vorrang hat. Es ist für uns als Ärztekammer eine Wohltat, einen solch verlässlichen und echten Partner auf Augenhöhe an unserer Seite zu wissen. Wir gratulieren zum Jubiläum und freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit."

(Dr. Richard Barta, Kurie niedergelassene Ärzte, Referent für Allgemeinmedizin)

KFA Salzburg Honorartarifumstellung ab 1.7.2021

Die Gremien der KFA Salzburg und der Salzburger Ärztekammer haben eine Neugestaltung der Tarife beschlossen. Mit 1. Juli 2021 wurde der Honorarkatalog der BVAEB von der KFA Salzburg mit folgenden Änderungen übernommen:

  • Zuschlag zur jeweils aktuellen Honorarordnung von 15% bei allen Positionen (d.s. Eurowerte und hochgerechnete Punktewerte)
    Ausnahmen:
    • Großlabor – Zuschlag 10%
    • Akutlabor (niedergelassener Bereich) – Zuschlag 30%
    • Vorsorgeuntersuchungen und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen – kein Zuschlag.
  • Weiterentwicklungen bzw. Valorisierungen der BVAEB-Honorarordnung werden automatisch übernommen (z. B. Tarifanpassungen mit 1.1.2022)
  • Limitierungen bei Einzelleistungen werden nicht übernommen (z. B. Anzahl der Sonographien usw.)
  • Leistungen, die nicht in der Honorarordnung enthalten sind, werden von den Ärzten mit dem Patienten (Versicherten) abgerechnet.

Verhandlungsteam Ärztekammer Salzburg: Barta/Kaserer/Rauchenzauner/Pirker

Beschlussfassung KNÄ: 10.09.2020

Zusatzinformationen:

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2019 die Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg (KFA Salzburg) und die Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Steyr (KFA Steyr).

Zentrale Empfehlungen: 

  • „Die Stadt Salzburg und die Stadt Steyr sollten die finanzielle Lage der beiden überprüften Krankenfürsorgeanstalten beobachten und ihre nachhaltig ausge-wogene Entwicklung sicherstellen. (TZ 8, TZ 9)
  • Die Stadt Salzburg und die Stadt Steyr sollten über eine Senkung der Tarife der beiden Krankenfürsorgeanstalten verhandeln und diese dem Tarifniveau der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau betreffend öffentliche Bedienstete annähern. (TZ 16)
  • Die Stadt Salzburg und die Stadt Steyr sollten für die beiden Krankenfürsorge-anstalten eine Strategie mit Zielen und Maßnahmen entwickeln. Dabei wären insbesondere die finanzielle Lage und Versichertenstruktur auf ihre Nachhaltigkeit zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufnahme neuer Versicherungsgruppen, eine verstärkte Kooperation mit anderen Krankenfürsorgeanstalten bei der Aufgabenerledigung oder deren Aufl ösungund die Überführung der Anspruchsberechtigten in die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu prüfen. (TZ 26)“