Der PVE-Vertrag

Der Salzburger PVE-Vertrag über die Primärversorgung ist ein Meilenstein für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung.

Der Salzburger PVE-Vertrag

Im April 2019 wurde zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein bundesweiter Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) abgeschlossen. Auf Basis dieses Gesamtvertrages war Salzburg das erste Bundesland, in dem die regionale Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Landesvereinbarung beschlossen hat. Kurz darauf folgte auch für Wien eine Vereinbarung. Aus diesem Grund hat man unter dem Titel „Primärversorgung in Wien und Salzburg unter Dach und Fach“ eine gemeinsame Pressekonferenz zur Information der breiten Öffentlichkeit angesetzt. Teilnehmer waren Dr. Alexander Biach (Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger), MR Dr. Johannes Steinhart (Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer), Alois Bachmaier (Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse), Thom Kinberger (Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse) und Dr. Karl Forstner (Präsident der Salzburger Ärztekammer).

Ein Meilenstein für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung


"Die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten sind ein wesentlicher Baustein zur Weiterentwicklung der niederschwelligen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und wird in der Zukunft mit Sicherheit vermehrt nachgefragt werden. Allerdings ist festzuhalten, dass die weitaus überwiegende Versorgung derzeit von den hausärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen in hocheffizienter Form geleistet wird. Daher ist es für beide Versorgungsformen unerlässlich – jetzt und in Zukunft –, optimale und für die Patientinnen und Patienten vergleichbare Grundlagen zu erhalten und auszubauen."

(Dr. Christoph Fürthauer im März 2020)


Bei dieser Pressekonferenz wurden die Inhalte der PVE-Verträge dargestellt.

PVE-Gesamtvertragsabschluss Salzburg: Mit verantwortungsvollen Partnern regionale Lösungen schaffen

Präsident Dr. Karl Forstner fasste in seinem Beitrag die Fakten für Salzburg zusammen: „Der PVEGesamtvertragsabschluss zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und der Ärztekammer Salzburg betont die Bedeutung der Allgemeinmedizin für eine wohnortnahe, patientenzentrierte Versorgungsstruktur. Dieser Vertrag stärkt die Allgemeinmedizin als tragende Säule der Gesundheitsversorgung und fügt der in Salzburg bestehenden hochentwickelten allgemeinmedizinischen Primärversorgung ein weiteres wichtiges Element hinzu. Ein wesentliches Ziel bei der Verhandlung zum PVE-Vertrag war, die vorhandenen Stärken der klassischen Hausarztmedizin um zusätzliche Elemente zu erweitern“, so Forstner.

In diesem Sinn sehe der PVE-Vertrag vor, dass die Primärversorgungseinrichtungen aus den bestehenden hausärztlichen Strukturen entwickelt werden, in diesen PVEs die verbindliche Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen geregelt und – sofern möglich – direkt angeboten oder zumindest koordiniert wird.

Das Salzburger Primärversorgungsmodell habe insbesondere zum Ziel, durch die besondere Koordinationstätigkeit einer PVE sicherzustellen, dass der Hausarzt und sein Team als zentrale Erstanlaufstelle in der medizinischen Versorgung PatientInnen im hochkomplexen Gesundheitssektor leiten und begleiten, dadurch Spitäler entlasten, medizinisch nicht erforderliche Inanspruchnahmen fachärztlicher Leistungen durch eine weiter verbesserte Abstimmung vermeiden und die Patientenversorgung optimieren. Spezifikationen dieses auf die regionalen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Bundesland Salzburg abgestimmten Modells sind u.a.:

  • ein freiwilliges Einschreibemodell, mit dem das Bewusstsein der Patientinnen und Patienten für die Rolle der hausärztlichen Versorgung in der Versorgungspyramide (Hausarzt/niedergelassener Facharzt/Krankenhaus) geschärft werden soll;
    • grundsätzlich erhält der Arzt/die PVE für eingeschriebene Patienten eine Fallpauschale von € 17,55 pro Quartal;
    • sowie eine Grundpauschale (unabhängig von der Inanspruchnahme pro Quartal in Höhe von € 6.766,- je ärztlichem Vollzeitäquivalent (VZÄ).
  • die verbindliche Zusammenarbeit mit anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen, die es im Salzburger Modell ermöglichen wird, dass hochqualifizierte Pflegekräfte auch Visiten übernehmen können;
  • erweiterte Öffnungszeiten, während derer zumindest ein Hausarzt anwesend ist – an fünf Tagen in der Woche, gemäß GP-Vertrag ab 3 VZÄ 50 Stunden, grundsätzlich ganzjährig, abgerundet durch die in Salzburg von den Hausärzten geleisteten Bereitschaftsdienste an Wochentagen nachts und an Wochenenden bzw. Feiertagen;
  • Umsetzung nur über bestehende hausärztliche Strukturen, entweder als Gruppenpraxen oder als Netzwerke, was gerade im ländlichen Raum zum Erhalt eines möglichst wohnortnahen Versorgungsangebots von großer Bedeutung ist. Quantitatives Leistungsangebot:
    • Ziel in der Versorgungsregion 51 (Stadt Salzburg, Flachgau, Tennengau) zumindest drei und in der Versorgungsregion 52 (Pongau, Pinzgau, Lungau) zumindest zwei PVE zu etablieren.
    • Diese PVE sollen bis spätestens 01.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen.
    • Zusätzliche ärztliche VZÄ für die Umsetzung stehen im Stellenplan zur Verfügung.

Besondere Voraussetzungen für PVE-Netzwerke

  • grundsätzlich sind Netzwerke von Ordinationen außerhalb der Landeshauptstadt bzw. der Bezirks hauptstädte möglich,
  • deren Ordinationssitze mit Individual verkehr nicht weiter als 15 Minuten entfernt liegen.
  • Öffnungszeiten: Bei mehr als drei VZÄ beträgt die Netto-Öffnungsdauer je Wochentag mindestens 9 Stunden.
  • EDV-Vernetzung nach ausgewählten Standards.

Diesen Grundsätzen trägt auch das Honorierungsmodell Rechnung, das eine Vielzahl von Einzelleistungen zu einem pauschaleren Honorierungsmodell zusammenfasst und für die Koordinationstätigkeit für "eingeschriebene" Patientinnen und Patienten eine gesonderte zusätzliche Honorierung vorsieht, deren Höhe durchaus auch davon abhängt, dass der eingeschriebene Patient die Koordinierung und letztlich Lenkung durch die PVE auch wahrnimmt“, so Forstner.

Wir glauben, dass Salzburg mit dieser auf die regionalen Salzburger Bedürfnisse abgestellten Lösung eine Vorreiterrolle einnimmt, wie dies auch in anderen Bereichen gelungen ist:

  • In Salzburg konnten bislang die meisten Kassenstellen für Allgemeinmedizin nachbesetzt werden und haben wir die jüngste Ärzteschaft in der Allgemeinmedizin,
  • additiv ist es gemeinsam mit der SGKK gelungen, zusätzliche Kassenstellen zu generieren und die "junge Medizin" zu fördern, indem
  • ergänzende Modelle für Zusammenarbeitsformen kreiert wurden (Teilgruppenpraxen, in denen sich zwei ÄrztInnen eine Kassenstelle teilen; Jobsharing-Modelle, die es jungen Ärzten ermöglichen, nach der Ausbildung in Kassenpraxen mitzuarbeiten; saisonal notwendige zusätzliche ÄrztInnen in Kassenpraxen zu beschäftigen; Einzelpraxen bedarfsgerecht in Gruppenpraxen zu erweitern; zuletzt die Anstellung von ÄrztInnen bei KassenärztInnen auf den Weg zu bringen).

Das zeigt auch, wie wichtig funktionierende und entscheidungsbefugte Strukturen auf Landesebene sind“, so Forstner abschließend.


Kurz aus der Kammer

Salzburger PVE-Vertrag: Großes Interesse bei den Salzburger Ärztinnen und Ärzten

Im April 2019 wurde zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein bundesweiter Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) abgeschlossen. Auf Basis dieses Gesamtvertrages war Salzburg das erste Bundesland, in dem die regionale Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Landesvereinbarung beschlossen hat. Ende November 2019 präsentierte die Ärztekammer Salzburg gemeinsam mit der SGKK im Rahmen einer Pressekonferenz Details der Landesvereinbarung zum Thema Primärversorgungseinheiten (PVE). Nun begann die umfangreiche Info-Kampagne für Ärztinnen und Ärzte im Bundesland. Am 4. Dezember fand in Salzburg ein erster Informationsabend statt.

Bis Ende 2021 sollen in Salzburg zumindest fünf Primärversorgungseinheiten entstehen: zwei im Flachgau sowie jeweils eine im Tennengau, im Pinzgau und im Pongau. Zentrales Ziel für die Schaffung von Primärversorgungseinheiten ist es, durch umfassend koordinierte und integrierte Versorgung die Qualität der medizinischen Behandlung zu steigern und dadurch die Spitalsambulanzen zu entlasten. Am 4. Dezember wurden interessierte Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner ins Parkhotel Brunauer zu einer Präsentation aller Rahmenbedingungen und Details zur Vereinbarung eingeladen. Im Anschluss diskutierten LH-Stv. Dr. Christian Stöckl, SGKK-Obmann Thom Kinberger, Dr. Christoph Fürthauer Referent für Allgemeinmedizin der Salzburger Ärztekammer sowie Dr. Markus Kletter von der SGKK mit den anwesenden Ärztinnen und Ärzten zu den Ausbauplänen.

Thom Kinberger, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, zeigt sich erfreut über das rege Interesse der Salzburger Ärzteschaft: „Wir haben bereits erste konkrete Interessenten in den Reihen unserer bestehenden Vertragsärztinnen und -ärzten. Aber auch von Ärztinnen und Ärzten, die bis jetzt noch keinen Vertrag mit uns haben, bekommen wir positives Feedback zu unserem Konzept. 15 zusätzliche Stellen im Bereich der Allgemeinmedizin sind für die Primärversorgungseinheiten reserviert. Wir sind guter Dinge, dass bereits im Frühjahr 2020 die erste Salzburger PVE ihre Türen öffnen wird.“