Spitalsärztevertreter CDK

Tätigkeitsbericht 2017-2022 von Dr. Goswin Haybäck, Spitalärztevertreter der Christian-Doppler-Klinik (CDK).

Tätigkeitsbericht 2017-2022 von Dr. Goswin Haybäck,
Spitalärztevertreter der Christian-Doppler-Klinik

In der Satzung der Ärztekammer Salzburg sind die Aufgaben des Spitalsärztevertreters definiert. Sie bestehen u. a.  in der „Unterstützung bzw. Vertretung der im jeweiligen Krankenhaus beschäftigten Ärztinnen/Ärzte gegenüber dem Dienstgeber in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat“ (§ 31 (1) 4). 

Um diese Aufgaben zu erfüllen, bin ich Mitglied in der Vollversammlung der Salzburger Ärztekammer und (als Finanzreferent) in der Kurie angestellter Ärzte. Als Vertreter der von mir in der Christian-Doppler-Klinik (CDK) gegründeten Ärzteliste bin ich ferner Betriebsrat in der CDK und Zentralbetriebsrat im Uniklinikum Salzburg. Durch die Teilnahme an Spitalskonferenzen im Uniklinikum Salzburg werde ich regelmäßig vom Dienstgeber über aktuelle und zukünftige strategische Entwicklungen in diesem Klinikum informiert.

Punkte gemeinsam diskutiert und Meinungen auch zu anderen relevanten Themen ausgetauscht

Eine wesentliche Aufgabe des Spitalsärztevertreters besteht in der Einberufung und Leitung von Versammlungen (§ 31 (1) 1).  Dazu werden einmal monatlich die Mittelbauvertreter der CDK vom Spitalsärztevertreter zu einer Sitzung eingeladen. Hier werden die in der Tagesordnung der Einladung angeführten Punkte gemeinsam diskutiert und Meinungen auch zu anderen relevanten Themen ausgetauscht. Bei besonders wichtigen Anlässen informiere ich die Mittelbauvertreter via E-Mail, und ggf. auch über die Einberufung von außerordentlichen Sitzungen.

Als Spitalsärztevertreter ist man nicht nur Ansprechpartner für die Mittelbauvertreter der Kliniken, sondern auch unmittelbar für die knapp 200 Ärztinnen und Ärzte in der CDK. Bei Fragen, welche ich nicht selbst beantworten kann, helfen mir oft die Erfahrung und die Kenntnisse des Spitalsärztevertreters des LKH, Kollege Dr. Otto Straßl. Bei konkreten rechtlichen Problemen ist für mich die Expertise von Herrn Dr. Johannes Barth als Rechtsexperte der Salzburger Ärztekammer in vielen Fällen unverzichtbar. 

Fünf Jahre Tätigkeit als ärztlicher Mittelbauvertreter lassen sich schwer in wenigen Sätzen beschreiben. Ich  konzentriere mich deshalb auf die Aufzählung von besonders häufig und intensiv im Mittelbau der CDK diskutierten Themen:

2017

Auswirkungen des seit 01. 01. 2016 gültigen, neuen Gehaltschemas (GSN) für die Ärztinnen /Ärzte der SALK. Neue Ärztedienstordnung. Ärztekammerwahlen. Dienstrechtsnovelle (Verlängerung der Kündigungsfrist für Angestellte der SALK von bisher einem auf sieben Jahre, Verwendungsänderung - Zuweisung von Angestellten der SALK an andere Krankenhäuser). Neue KA-AZG Betriebsvereinbarung für die Ärztinnen/Ärzte von LKH und CDK. Wahl des Spitalsärztevertreters. Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten. Novelle der Nebengebührenverordnung mit Vergütung bei kurzfristiger Übernahme von Diensten. Umfrage der Salzburger Ärztekammer bezüglich Arbeitszeiten der Ärztinnen/Ärzte.

2018

Neufassung der Karrieremodelle. Reduktion der Diensträder im LKH. Anrechenbare Ausbildungszeit bei teilzeitbeschäftigten Ärztinnen/Ärzten. Rufbereitschaft. Ruhezeitverletzungen. Evaluierung der ärztlichen Ausbildung. Journaldienste im GSN im Vergleich zum alten Gehaltsschema. Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof): Rufbereitschaft = Arbeitszeit. Urteil des OGH (Oberster Gerichtshof): Umkleidezeit = Arbeitszeit. Ärzteliste bei Betriebsratswahl in der CDK wieder bestätigt. 

2019

Verkürzung der sogenannten passiven Fortbildungstage mit teilweiser Kompensation durch den Besuch von Fortbildungen im BIZ zum Thema Kommunikation. Geplante Änderung des KAAZG mit Verkürzung der Ruhezeit nach aktiver Rufbereitschaft von bisher elf auf fünf Stunden. Neue Geschäftsordnung des Fortbildungsfonds. Neuwahl des Zentralbetriebsrates. Regelung der Umkleidezeiten in der CDK: zehn Minuten Zeitgutschrift pro Arbeitstag. Ungleiche Beitragsleistungen in gleichen Kinderbetreuungseinrichtungen von Bediensteten der Hoheitsverwaltung des Landes und Ärztinnen/Ärzten der SALK. Minutengenaue Zeiterfassung im PlaZet.

2020

Erschwerniszulage für kurzfristig übernommene Dienste im GSN. Neue Geschäftsordnung des Fortbildungsfonds. Dienstrechtsnovelle: „Dienstregelung für die Anwendung bei geringer Arbeitslast“ (angeordneter Verbrauch von Urlaub aus dem Vorjahr und Zeitausgleich bis zu einem Restguthaben von zehn Stunden). Überschreitung der Höchstarbeitszeiten während der Covid-Pandemie. Neue Primaria für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Frau Univ.-Prof. Dr. Belinda Plattner. Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld. Dienstrechtsnovelle 2020 mit Einführung des EB 19 für den sogenannten „gehobenen Facharzt“ im GSN. 

2021

Ambulanzersatzzahlung als Ersatz für den Entfall der Ambulanzpauschale. Übertragener Wirkungsbereich (Abtretung von Kompetenzen der Ärztekammer an das Land). Neue Klinikvorstände in der CDK: Univ.-Prof Dr. Johannes Pfaff (Neuroradiologie) und Univ.-Prof. Dr. Christoph Grissenauer (Neurochirurgie). Novelle des KAAZG mit Verlängerung der Opt-out-Regel (55 Stunden bis 2025 und 52 Stunden bis 2028). Infektionszulage für die in Covid-Bereichen tätigen Ärztinnen/Ärzte. Umfrage der Ärztekammer (IMAS) bezüglich Facharztausbildung. Aktualisierung der Karrieremodelle. Betriebsvereinbarung „Echtzeiterfassung“. Geplante Auszahlung des sogenannten „Corona-Bonus“ im Dezember 2021.


Salzburg, im Oktober 2021

Dr. Goswin Haybäck