Kurie Angestellte Ärzte

Novelle der Ärzte-Ausbildungsverordnung

Wir informieren über die zwischenzeitig kundgemachte Verordnung des Gesundheitsministers, mit der die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) geändert worden ist.

(1. Novelle der ÄAO 2015 – BGBl. II Nr. 89/2021, Quelle ÖÄK RS 044/2021).

Wir dürfen auf folgende Änderungen aufmerksam machen:

  • Die Aufnahme der Chirurgie als Wahlfach bei der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin.
  • Die Fristverlängerung bis 2024 bei der fachärztlichen Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Kinderund Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie die Fristverlängerungen bis 2027 in § 34 betreffend die fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie und in § 37 die Verlängerung der Mangelfachregelung für die Ausbildung in den Sonderfächern Gerichtsmedizin, Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie Strahlentherapie-Radioonkologie.
  • Weiters ist die Ausbildungsmöglichkeit im Sonderfach Innere Medizin und Infektiologie nunmehr unbefristet möglich (die bisherige Befristung wurde gestrichen).
  • Die Novelle trat mit 1. Juni 2021 in Kraft. 

Dr. Johannes Barth