(1. Novelle der ÄAO 2015 – BGBl. II Nr. 89/2021, Quelle ÖÄK RS 044/2021).
Wir dürfen auf folgende Änderungen aufmerksam machen:
- Die Aufnahme der Chirurgie als Wahlfach bei der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin.
- Die Fristverlängerung bis 2024 bei der fachärztlichen Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Kinderund Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie die Fristverlängerungen bis 2027 in § 34 betreffend die fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie und in § 37 die Verlängerung der Mangelfachregelung für die Ausbildung in den Sonderfächern Gerichtsmedizin, Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie Strahlentherapie-Radioonkologie.
- Weiters ist die Ausbildungsmöglichkeit im Sonderfach Innere Medizin und Infektiologie nunmehr unbefristet möglich (die bisherige Befristung wurde gestrichen).
- Die Novelle trat mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Johannes Barth