Novelle Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse

Mit 1. Jänner 2020 ist die dritte Novelle der „KEF und RZ-V-2015“, also der Verordnung über die Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse, in Kraft getreten. Von. Dr. Johannes Barth.

Mit 1. Jänner 2020 ist die dritte Novelle der „KEF und RZ-V-2015“, also der Verordnung über die Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse, in Kraft getreten. Auf Basis von Vorschlägen der wissenschaftlichen
Gesellschaften, Bundessektionen bzw. Bundesfachgruppen der Österreichischen Ärztekammer und auf Anregung der Ausbildungskommission der ÖÄK und des Gesundheitsministeriums wurden Aktualisierungen der Ausbildungsinhalte in zahlreichen Sonderfächern sowie auch in der Allgemeinmedizin-Ausbildung vorgenommen. Die Novelle dieser Ausbildungsinhalte wurde in der Folge von der Vollversammlung der ÖÄK am 13. Dezember 2019 beschlossen und zwischenzeitig kundgemacht. 

Übergangsbestimmungen

Die neuen Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse sind ab 1. Jänner 2019 gültig. Sie sind jedenfalls für jene AusbildungsärztInnen gültig, die mit 1. Jänner 2019 ihre Ausbildung beginnen. Alle AusbildungsärztInnen, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, können wahlweise auf die neuen Ausbildungsinhalte/ Rasterzeugnisse „wechseln“. Anerkannte Ausbildungsstätten bleiben bis zur Rezertifizierung auch anerkannte Ausbildungsstätten für die neuen Versionen der Ausbildungsinhalte/Rasterzeugnisse, sofern gewährleistet werden kann, dass das Leistungsspektrum erfüllt wird. Sollte das
Leistungsspektrum nicht erfüllt werden, hat der Träger eine Meldepflicht.