Die durch die Reduzierung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit verbundenen Einkommensreduzierungen aus dem Bereich der Nachtdienste (Überstunden) wurden durch die weitere Grundgehaltserhöhung
ab 2018 ausgeglichen. Dieser Teil der bereits Anfang 2015 vereinbarten Gehaltsreform ist mit Anfang 2018 in Kraft getreten.
Auch bei den übrigen öffentlichen Krankenanstalten neben den SALK, wo diese Gehaltserhöhung noch nicht verankert war, wurde sie zwischenzeitig erfolgreich vereinbart. Im Bereich der Ordensspitäler KS Klinikum Schwarzach und Barmherzige Brüder wurden entsprechende Zusatz-Kollektivverträge angepasst bzw. abgeschlossen. Auch im Bereich des KH Oberndorf erfolgte eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft. Weiters konnte auch für das Tauernklinikum eine Lösung gefunden werden. Im Bereich der Landeskliniken (LKH, CDK, LK St. Veit, LK Hallein sowie LK Tamsweg) ist diese Gehaltserhöhung bereits durch die gesetzliche Festlegung der Spitalsärztezulage im Jahr 2015 verankert worden.
Diese Gehaltserhöhung bezog sich nur auf das Alt-System, also auf Ärztinnen und Ärzte mit Eintritt in die Salzburger Landeskliniken bis 31.12.2015. Für alle neuen landesbediensteten Ärztinnen und Ärzte mit Eintritt ab 1.1.2016 gilt das neue Gehaltssystem (sog. GSN) mit eigenständiger Systematik (gesetzliche Grundlage LB-GG).
Dr. Johannes Barth
Rechtsabteilung