Nach dem erfolgreichen Probelauf des e-Impfpasses im Jahr 2020 erfolgte jetzt die Dokumentation der Corona-Schutzimpfungen im e-Impfpass. Für die Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zum e-Impfpass: Die Landessanitätsdirektionen Wien und Steiermark dokumentieren Impfungen mittels vollintegrierter Software. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-card-Anschluss können Impfungen über das e-card-System erfassen. Da jedoch nicht alle impfenden Ärztinnen und Ärzte über einen e-card-Anschluss verfügen, gibt es auch eine österreichweite Erfassung der Impfdaten auf mobilen Geräten (Tablets). In Salzburg fanden bereits Verteilaktionen an ArbeitsmedizinerInnen sowie WahlärztInnen (die sich als Impfordinationen registriert haben) statt. Auch Arztsoftware-Hersteller arbeiten bereits mit Hochdruck an der Einbindung in die Arztsoftware-Systeme – zahlreiche Ordinationen sind auf diese Weise bereits angebunden.
Mit der Umstellung auf den e-Impfpass (welcher übrigens unabhängig von der elektronische Patientenakte läuft) macht Österreich einen Mammutschritt im Bereich der Digitalisierung; so ist in Deutschland erst ab 2022 der elektronische Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen. e-Impfpass versus digitaler, grüner Pass? Freies Reisen für all jene, die bereits eine Corona-Schutzimpfung
bekommen haben: Immer mehr Länder auch in der Europäischen Union lockern ihre Einreiseregeln für Geimpfte. Polen, Estland, Rumänien oder die portugiesische Insel Madeira verzichten auf Quarantäne- und Testvorschriften, wenn ein Impfdokument die Immunisierung bestätigt, außerhalb der EU sind es z.B. Island oder die Seychellen, die eine Vorzugsbehandlung (keine Quarantäne) genießen.
Die EU-Kommission verhandelt über „digitale grüne Zertifikate", um damit Corona-bezogene Impfungen, Tests und Genesungen zu bescheinigen. Die EU-Regierungen sollen ihre nationalen Systeme so gestalten, dass die Zertifikate überall in der EU funktionieren und grenzüberschreitende Abfragen problemlos möglich sind. Die digitalen Dokumente sollen von Sommer an das Reisen innerhalb der EU erleichtern, können aber auch genutzt werden, um zum Beispiel an der Kinokasse schnell eine Covid-Impfung nachzuweisen. Von juristischer Seite ist man sich einig, dass es unmöglich sei, Grundrechte wie die Reisefreiheit an den Impfstatus zu koppeln. Die EU-Kommission will dementsprechend eine Diskriminierung Nicht-Geimpfter vermeiden. Deswegen ist die Voraussetzung, dass das digitale, grüne Zertifikat nicht nur Impfungen dokumentiert, sondern auch PCR- und Antigen-Schnelltests sowie Atteste zu überstandenen Corona-Infektionen und vorhandenen Antikörper im Blut vorweisen kann.
Laut Aussendung der WKO in Zusammenarbeit mit dem Land Salzburg haben sich bereits mehr als 130 Betriebe mit insgesamt 32.000 Beschäftigten bereit erklärt, sofort betriebliche Impfstraßen einzurichten, sobald dies möglich ist. Diese Liste wurde der Impfkoordinatorin des Landes Salzburg übergeben. Die Abwicklung und Organisation der Corona-Schutzimpfung liegt seit Jänner 2021 in der Verantwortung der
Bundesländer. Die Bundesländer setzen ihre jeweiligen Impfstrategien selbständig um, die Bundesregierung übernimmt dabei eine koordinierende Rolle.
Dadurch kann es bundeslandspezifisch zu unterschiedlichen Regelungen und Vorgehensweisen kommen. Die meisten Bundesländer sehen Impfungen in Betrieben für die Impfphase 3 vor (frühestens ab dem 2. Quartal 2021).
Unabhängig von den Bestimmungen in den Bundesländern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um am betrieblichen Impfen teilzunehmen:
Am 12. März erging ein Rundschreiben an alle ArbeitsmedizinerInnen im Bundesland Salzburg mit dem Betreff „Impfungen in Betrieben" & Bedarfserhebung Tablets/ Referat für Arbeitsmedizin:
Um einen möglichst reibungslosen und unbürokratischen Impf-Prozess zu forcieren, gibt es die Möglichkeit, sich für den Zeitraum der innerbetrieblichen Impfungen mit einem Tablet (Anschluss e-Impfpass/Applikation e-imfpdoc) auszustatten, diese werden je nach Anfrage und Angebot zeitweise oder dauerhaft an die jeweiligen ÄrztInnen verliehen. In diesem Falle übernimmt das Land Salzburg die monatlichen Servicegebühren des Tablets. Die Impfkoordination des Landes Salzburg arbeitet aktuell an der Priorisierung der Betriebe, um demgemäß die Tablets zu verteilen.
ÄrztInnen können sich das Tablet auch selbstständig auf eigene Kosten bei den jeweiligen Service-Providern besorgen (aktuell Drei, A1).
Um sich zu informieren empfehlen wir unsere ständig aktualisierten FAQ COVID-19 (im geschützten Bereich unsererWebsite); hier werden Themen wie der e-Impfpass, das Tablet, Eintragungsmöglichkeiten erklärt: informieren Sie sich schon jetzt über die aktuellen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme des Tablets (https://www.aeksbg.at/arztinfo/aerzteservice/faq-covid-19/faq-e-impfpass)
„Die Einführung des e-Impfpasses begrüße ich grundsätzlich, jedoch braucht es sicherlich noch einige Anpassungen (Einbeziehung der individuelle Situation, Nachtragungen, etc.)“
(Dr. Richard Barta, Referent für Allgemeinmedizin)
Dr. Richard Barta, Referent für Allgemeinmedizin, berichtet über die Nutzung der Tablets: „Nach anfänglichen technischen ‚Kinderkrankheiten‘ laufen die Tablets jetzt recht gut. Immer wieder kommt es jedoch zu Ausfällen, zum Beispiel wenn in Innenräumen ein schlechter Netzempfang ist.
Mein Tipp: das Tablet regelmäßig ein- und ausschalten. Vor allem wenn es längere Zeit nicht genutzt wurde, sollte man es am Abend davor aktiveren, damit genug Zeit ist, dass sich die Software die Updates holt."
Die Entwicklung des e-Impfpasses aus Ärztesicht Dr. Holger Förster Facharzt für Kinderund Jugendheilkunde und Impfreferent der Ärztekammer für Salzburg Interview mit Dr. Holger Förster, Impfreferent der Ärztekammer für Salzburg
med.ium: Als Impfordination der ersten Stunde, wie läuft ihre Dokumentation anhand des e-Impfpasses? Wie sind ihre Erfahrungen als Impfordination?
Dr. Förster: Die Eintragung in den e-imfpass geht erstaunlich einfach und wenn das Auslesen des QRCodes mit dem Scanner funktioniert (geht mittlerweile bei fast allen Impfstoffen), ist dieser Prozess sogar ine echte Arbeitserleichterung für unser Personal bei sämtlichen Routineimpfungen.
med.ium: Wo gibt es Optimierungsbedarf im BereichAdministration, Organisation und Kommunikation mit einerseits den Akteuren in der Impfstoffbeschaffung, aber andererseits mit PatientInnen?
Dr. Förster: Leider gibt es keine Rückkoppelungsmöglichkeit von den Einträgen im e-Impfpass zur Impfsoftware des Landes, sodass hier noch Doppelmeldungen nötig sind. Der organisatorische Aufwand für die Covid-Impfungen ist bedeutend größer als bei anderen Impfungen, bedingt durch die zusätzliche Administration der RK-Plattform, welche ein mehrfaches Bedienen jedes Patienten erfordert. Dazu kommen leider die allseits bekannten Probleme bei der Impfstoffbeschaffung mit Lieferengpässen, als auch der kurzfristige Ersatz durch einen möglicherweise anderen Impfstoff. All dies muss ja auch den PatientInnen kommuniziert werden, Termine verschoben, Ängste sollen genommen und die Personen müssen überhaupt erst einmal erreicht werden: was wiederum sehr zeitintensiv werden kann. Es sind sicher alle Beteiligten hoch motiviert einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, doch die Probleme liegen wohl oft außerhalb unseres Wirkungsbereiches, sollen jedoch letztlich von uns an den Endverbraucher (den Impfling) transparent, evidenzbasiert und sachlich transportiert werden. Unterstützung und Hilfe von sowohl Politik als auch Medien im Sinne einer einheitlichen, sachlichen und beruhigenden Information wäre da günstig.
med.ium: Wo sehen Sie die Stärken des Systems e-Impfpass?
Dr. Förster: Wir warten schon viele Jahre auf ein einheitliches Dokumentationssystem, welches uns ermöglicht, alle Impfungen der PatientInnen unabhängig vom Ort der Impfung einzusehen. Damit ergeben sich dann auch Erinnerungsmöglichkeiten über die Arztsoftware, aber auch über eine App für die PatientInnen selber (wenn dies gewünscht ist und die Datensicherheit gewährleistet wird). Die Pandemie hat hier sicherlich zur Beschleunigung der Digitalisierung beigetragen und so die Entwicklung und Implementierung des e–Impfpasses (wie auch jetzt die Möglichkeit der e-medikation) vorangetrieben.
med.ium: Wie sehen Sie die Zukunft (in Anbetracht anderer Impfungen zum Beispiel auch im Kinder- und Jugendbereich) des e-Impfpasses? Wo gibt es noch Aufholbedarf? Was sollte von Seiten der Impfenden mitbedacht werden?
Dr. Förster: Das angestrebte und sinnvolle Ziel ist es wohl, alle Impfungen im e-Impfpasszu erfassen idealerweise noch mit Vorimpfungen aufzufüllen. Da könnte man noch nach Lösungen suchen, wie das am effektivsten zu bewerkstelligen wäre.
med.ium: Wie schätzen Sie die Entwicklungen ein, dass Geimpfte, Genesene bzw. Getestete im EU-Binnenraum gewisse Freiheiten genießen können? Welches sind Ihre Gedanken als Impfreferent dazu?
Dr. Förster: Es muss unbedingt zu Erleichterungen für Geimpfte kommen und die sind ja auch bei einer entsprechenden Durchimpfungsrate medizinisch vertretbar. Grundvoraussetzung dafür ist aber die generelle Verfügbarkeit der Impfstoffe für alle jene, die geimpft werden wollen. Einen 100-prozentigen Schutz bietet weder irgendeine Impfung, noch eine durchgemachte Erkrankung, aber eine entsprechend hohe Durchimpfungsrate (je näher an 100 Prozent, desto besser) schützt natürlich nach aktuellem Stand vor Maßnahmen wie einem Lockdown. Persönlich wünsche ich mir möglichst bald einen Fahrplan, welche „Freiheiten“ bzw. Möglichkeiten geimpfte Personen bekommen , um so auch die Motivation weiter zu steigern.