Seit dem Jahr 2015 ist die verpflichtende allgemeinmedizinische Lehrpraxis mit einer Dauer von derzeit sechs Monaten in der neuen Ausbildungsordnung festgeschrieben. Dies machte eine neuerliche Anerkennung aller Lehrpraxen (auch der bereits zuvor bestehenden) notwendig. Mit unseren jährlich stattfindenden Lehrpraxisleiter-Seminaren ist es uns gelungen, ein lokales Angebot für diese Ausbildung zu schaffen und die Zahl der eingetragenen Lehrpraxen kontinuierlich zu steigern.
Erfreulich ist insbesondere auch das zunehmende Interesse vieler Kolleg*innen der Sonderfächer, aus ihrer Praxis eine Lehrpraxis zu machen. Auch das Salzburger Modell der Lehrpraxisfinanzierung, bei dem die Auszubildenden im Krankenhaus angestellt bleiben, der Lehrpraxis dienstzugeteilt und die Kosten zwischen Bund, Land, Sozialversicherung und dem Lehrpraxisinhaber geteilt werden, hat sich bewährt.
Leider steht diese Förderung bislang nur für das Fach Allgemeinmedizin zur Verfügung, an einer vergleichbaren Finanzierung für das Fach Kinder- und Jugendheilkunde wird jedoch gearbeitet. Als bislang einziges Bundesland wurde in Salzburg mit dem honorierten Mentoring die Möglichkeit geschaffen, dass sich Lehrpraxisleiter*in und Auszubildende bereits während der Spitalsausbildung regelmäßig treffen, zusammen Fälle diskutieren und sich so bereits vor Beginn der Lehrpraxiszeit besser kennenlernen. Zusammen mit den vom Institut für Allgemeinmedizin der PMU Salzburg organisierten Begleitseminaren haben wir so eine kontinuierliche Begleitung parallel zur Spitalsausbildung angeboten.
Für diese drei Säulen „Mentoring – Begleitseminare – Lehrpraxis“ konnten mit dem Land Salzburg, der PMU Salzburg und der ÖGK Partner gefunden werden, die von der Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für die zukünftige Sicherstellung der Primärversorgung im Bundesland Salzburg überzeugt sind.
Leider durch die Pandemie verzögert wurde der Plan, den bestehenden Lehrpraxis-Leiter*innen im Rahmen von Qualitätszirkeln die Möglichkeit zu geben, sich untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen. Diese werden zweimal jährlich jeweils diesseits und jenseits des Pass Lueg stattfinden.
Dr. Florian Connert
Referent für Lehrpraxen
Dr. Johanna Dolcic
Referent-Stellvertreterin für Lehrpraxen
Seit Jahren können wir nachweisen, dass die Lehrpraxis – also die Absolvierung eines Teils der Ausbildung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Gruppenpraxen – nicht nur die Ausbildung bereichert, sondern auch den Nachwuchs im extramuralen Bereich stärkt (siehe Vorzeigeprojekt SIA, Umsetzung der Allgemeinmedizin-Lehrpraxis nach der neuen Ausbildungsordnung). In der Allgemeinmedizin hat sich das nicht nur bewährt, sondern ist inzwischen bereits Standard.
Von Beginn an war klar, dass auch im fachärztlichen Bereich eine Lehrpraxis Sinn macht, ein flächendeckendes Fördermodell aber schwierig sein wird. Erstmals konnte jetzt nach jahrelangen Bestrebungen unserer Fachgruppe und der Kurie niedergelassene Ärzte erstmals eine Fördervereinbarung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK und den anderen Kassen) und dem Land Salzburg vertraglich vereinbart werden.
Ausbildungsärztinnen und -ärzte, die die Facharztausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren (nach ÄAO 2006 u. ÄAO 2015), können einen Teil ihrer fachärztlichen Ausbildung insgesamt bis zur Höchstdauer von 9 Monaten bei einem Lehrpraxisinhaber für Kinder- und Jugendheilkunde absolvieren. Im Rahmen der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) ist dies in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (Modulsystem) möglich.
Die Förderung läuft im Rahmen eines 3-jährigen Pilotprojektes und wird zu 30 % von der Sozialversicherung getragen, zu 30 % vom Land Salzburg, zu 20 % aus dem ÖGK-Struktur- und Innovationstopf und schließlich zu 20 % vom niedergelassenen Lehr(Gruppen)praxisinhaber. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Der Lehr(Gruppen)praxisinhaber muss über eine aufrechte Ausbildungsberechtigung nach ÄAO 2006 beziehungsweise 2015 verfügen (Bewilligungsbescheid ÖÄK).
Der erste Ausbildungsarzt wird mit April 2022 seine Lehrpraxis bei einem niedergelassenen Kollegen im Bundesland Salzburg beginnen. Der Ausbildungsarzt muss im Zuge dieser Förderung auch seine Bereitschaft bekunden, künftig im niedergelassenen Bereich tätig werden zu wollen (als Kassenarzt oder Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis oder in einem der bekannten Kooperationsmodelle wie Jobsharing, usw.).
Die administrativen Voraussetzungen für den Start des Modells hat die Ärztekammer Salzburg mit der Gesundheitsabteilung des Landes und der ÖGK festgelegt. Antragsberechtigt für ihre jeweiligen Ausbildungsassistentinnen und Ausbildungsassistenten sind die Ausbildungsstätten-Träger (Kardinal Schwarzenberg Klinikum und Landeskliniken Salzburg – SALK). Gegenstand des Antrages sind neben den Gehaltsregelungen die Ausbildungsnachweise über die bisherig absolvierten Ausbildung und ein Zuweisungsvertrag über die Dienstzuweisung des Ausbildungsarztes an den Lehr(Gruppen)praxisinhaber.
Von der Abwicklung her orientiert sich das Fördermodell „Lehrpraxis Pädiatrie“ am bewährten Fördermodell Allgemeinmedizin. Das heißt, dass kein eigenes Dienstverhältnis mit dem Praxisinhaber notwendig ist, sondern die Ausbildungsstätten-Träger den Ausbildungsarzt/die Ausbildungsärztin dem Praxisinhaber für die Dauer der Lehrpraxis zuteilen (Zuweisungsvereinbarung). Das erspart weitere Mühen und Kosten. Nach Absolvierung der Lehrpraxis erhält der Lehr(Gruppen)praxisinhaber von der Abwicklungsstelle des Landes Salzburg eine Rechnung über seinen 20 %igen Anteil an den Gehaltskosten (Anteile für 30 Wochenstunden).
In der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) ist eine Lehrpraxis nur im zweiten Abschnitt der Facharztausbildung, also in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS), möglich und zwar in den Modulen 1, 3, 5 und 6.
Neben der Lehrpraxisausbildung bei einem niedergelassenen Lehr(Gruppen)praxisinhaber können die Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte im Rahmen der konkreten Zuweisungsvereinbarung weiterhin in der Ausbildungsstätte der dienstzuweisenden Krankenanstalt tätig sein:
Die Lehrpraxisausbildung beim Praxisinhaber muss in Vollzeit mindestens 30 Wochenstunden umfassen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, verlängert allerdings die Dauer der Zuteilungszeit.
Wir dürfen uns bei den Ausbildungstättenträgern für Pädiatrie im Bundesland Salzburg sehr herzlich für ihre Kooperation im Sinne des Ausbildungszieles und der Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung bedanken.
In der nächsten Ausgabe des med.ium 05+06/2022 werden wir praxisrelevant von der ersten Lehrpraxiszuteilung berichten. Sollten Sie Fragen zum Fördermodell haben, richten Sie diese gerne an Dr. Barth unter 0662/871327-0 oder barth[at]aeksbg.at.
„Österreichweit und auch in Salzburg gibt es Probleme, Kassenstellen für Kinder- und Jugendärzte nachzubesetzen. Diesem Trend folgend hat die Fachgruppe schon vor Jahren verschiedene Aktivitäten gestartet, um Jungmediziner*innen zu motivieren, den Weg in die Praxis zu gehen. Eine wichtige Säule dabei war und ist das Modell der Lehrpraxis.
In gemeinsamen Anstrengungen und vielen positiven Gesprächen mit der Gesundheitsabteilung des Landes sowie der ÖGK Salzburg unter tatkräftiger Unterstützung der Ärztekammer Salzburg konnte im Herbst 2021 ein Vertrag erarbeitet werden, der es uns (den Kinderkliniken in Salzburg und niedergelassenen Kolleg*innen) nun ermöglicht, die Lehrpraxis in Salzburg anzubieten. Die gute sachliche Kooperation der lokal beteiligten Partner zeigt wieder, wieviel möglich ist – aber leider österreichweit nicht der Fall ist.“