Die letzte Funktionsperiode war ganz wesentlich durch die Covid-19-Pandemie überschattet. In der ersten Schockphase war es die Aufgabe, die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten. Insbesondere durch falsche Signale zu Beginn vermieden es viele Patienten, Praxen zur Abklärung von Krankheitssymptomen oder für notwendige Kontrollen aufzusuchen.
Mit der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK war es notwendig, den Leistungskatalog zu ändern
Es wurde für die Neurologie ein völlig neuer umfangreicher Leistungskatalog erstellt und in zahlreichen Gesprächen mit den anderen Fachgruppen akkordiert. Es liegt jetzt ein Leistungskatalog vor, der alle Leistungen umfasst, die derzeit im extramuralen Bereich von Neurologen erbracht werden können. Seitens der österreichischen Ärztekammer gilt er für ganz Österreich. Leider sind von der ÖGK diesbezüglich noch keine weiteren Schritte gesetzt worden.
Dr. Christian Bsteh
Bundesfachgruppenobmann für Neurolgie